- Jemanden \(oder: etwas\) (scharf) unter die Lupe nehmen
- Jemanden (oder: etwas) [scharf] unter die Lupe nehmenDie umgangssprachliche Wendung bedeutet »jemanden, etwas [scharf] kontrollieren, beobachten«: Wenn die Behörde den Fall unter die Lupe nimmt, kann es unangenehm werden. - Günther Prodöhl schreibt in seiner Gerichtschronik »Der lieblose Tod des Bordellkönigs«: »(...) lassen Sie uns diesen Mister Stonehouse und seine Frau genauer unter die Lupe nehmen« (S. 270).Prodöhl, Günther: Der lieblose Tod des Bordellkönigs. Berlin (Ost): Verlag Das Neue Berlin, 1977.
Universal-Lexikon. 2012.