Jemanden \(oder: etwas\) (scharf) unter die Lupe nehmen

Jemanden \(oder: etwas\) (scharf) unter die Lupe nehmen
Jemanden (oder: etwas) [scharf] unter die Lupe nehmen
 
Die umgangssprachliche Wendung bedeutet »jemanden, etwas [scharf] kontrollieren, beobachten«: Wenn die Behörde den Fall unter die Lupe nimmt, kann es unangenehm werden. - Günther Prodöhl schreibt in seiner Gerichtschronik »Der lieblose Tod des Bordellkönigs«: »(...) lassen Sie uns diesen Mister Stonehouse und seine Frau genauer unter die Lupe nehmen« (S. 270).
 
 
Prodöhl, Günther: Der lieblose Tod des Bordellkönigs. Berlin (Ost): Verlag Das Neue Berlin, 1977.

Universal-Lexikon. 2012.

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